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Neue Verpackungsverordnung ab 2027

Der Bundesrat hat den Fahrplan für die Inkraftsetzung der neuen Schweizer Verpackungsverordnung (VerpV) konkretisiert. Ab dem 1. Januar 2027 treten schrittweise verschärfte regulatorische Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer in Kraft. Betroffen von der Rücknahme- und Meldepflicht sind Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einen Schwellenwert von einer Million Franken Umsatz sowie 500 Kilogramm in Verkehr gebrachter Verpackungsmaterialien überschreiten.

Promarca hat sich im Rahmen der offiziellen Vernehmlassung mit einer klaren Stellungnahme eingebracht. Unser Verband unterstützt das fundamentale Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Gleichzeitig setzen wir uns konsequent für faire wirtschaftliche Rahmenbedingungen und gegen Handelshemmnisse (kein Swiss finish) ein.

Fahrplan und gesetzliche Fristen

Die Umsetzung der VerpV erfolgt gestaffelt über die nächsten Jahre. Bitte beachten Sie die folgenden zentralen Meilensteine:

  • 1. Januar 2027: Offizielle Inkraftsetzung der VerpV. Start der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Einführung einer systematischen Meldepflicht gegenüber dem Bund bezüglich der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen.
  • Jahr 2030: Sämtliche Verpackungen müssen zwingend auf das notwendige Mindestmass begrenzt sowie recyclingfähig gestaltet sein. Zudem ist ein maximal möglicher Anteil an Rezyklat (Recyclingmaterial) zu integrieren.
  • Jahr 2031: Inverkehrbringer werden gesetzlich verpflichtet, eigenständig flächendeckende Sammlungen sowie das anschliessende fachgerechte Recycling ihrer verkauften Plastikverpackungen zu garantieren.
  • Jahr 2032: Erreichung ambitionierter gesetzlicher Mindestquoten. Gefordert ist eine Verwertungsquote von 55 % für Kunststoffverpackungen sowie 70 % für Getränkekartons.

Wichtiger Hinweis: Sollten die Zielvorgaben der Branchenlösungen nicht eigenständig erfüllt werden, behält sich der Bund explizit direkte staatliche Sanktionen oder flächendeckend verordnete Massnahmen vor, wie beispielsweise die Einführung eines obligatorischen Pfandsystems.

Möglichkeit zur Pflichtendelegation

Um die neuen Rücknahme- und Verwertungspflichten nicht als Einzelunternehmen organisieren zu müssen, besteht für betroffene Unternehmen die Möglichkeit, diese Aufgaben an eine entsprechende Branchenorganisation zu übertragen. Hier steht RecyPac zur Verfügung.

Bei Fragen oder Anmerkungen zur neuen Verpackungsverordnung können Sie sich direkt an RecyPac wenden. Details und Kontakte finden Sie im angehängten Factsheet.

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