| Fachbeitrag

Brexit-Übergangsphase und Markenrecht

Grossbritannien hat am 31. Januar 2020, dem sogenannten «Brexit Day», die EU verlassen. Bis am 31. Dezember 2020 gilt zwischen der EU und Grossbritannien aber noch das am 24. Januar 2020 unterzeichnete «Withdrawal Agreement». Dieses Abkommen stellt sicher, dass es während einer Übergangsphase zwischen der EU und Grossbritannien vorderhand zu keinem ungeregelten Verhältnis kommt. Für Markeninhaber hat das Withdrawal Agreement zahlreiche Konsequenzen. Die Antworten zur Klärung der wichtigsten Fragen während der Übergangszeit und für die Periode danach finden Sie im PDF-Dokument.

 

© 2020. Dies ist eine PROMARCATM Publikation in Zusammenarbeit mit Meyerlustenberger Lachenal AG

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