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Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften (VIPaV)

Seit 2010 können aufgrund des Cassis-de-Dijon-Prinzips Produkte ohne technische Hürden importiert werden, wenn diese den Vorschriften des jeweiligen EU-Landes entsprechen. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip hat sich für die Schweizer Wirtschaft bis heute bewährt. Es verhindert Handelshemmnisse, erleichtert den Warenverkehr und leistet einen Beitrag gegen unnötige Kosten. (siehe PDF)

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