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Stellungnahme zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung

Als engagierte Stimme der Marken vertritt Promarca die Interessen von 101 Markenunternehmen, die in der Schweiz ihre Markenprodukte herstellen und verkaufen. Ein Teil unserer Mitglieder ist von den geplanten Änderungen der ChemRRV bzw. der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) betroffen.

Ziel und Aufgabe der betroffenen Markenunternehmen ist, den Konsumenten Produkte anzubieten, die weder die Umwelt noch die eigene Sicherheit gefährden. Die Hersteller und Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln für die nichtberufliche Verwendung haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Sortimente den neuen Zulassungsbedingungen für die nichtberufliche Verwendung anzupassen. Zudem wurden umweltgefährliche Stoffe laufend durch ungefährlichere Mittel ersetzt und das Sortiment von Produkten für den biologischen Landbau ausgeweitet.

 

Geplante Änderungen sind nicht zielführend

Die geplanten Änderungen sind nicht zielführend, da Produkte nicht mehr zugelassen werden würden, welche auch unter ökologischen Aspekten förderungswürdig sind. Insgesamt würden diese Änderungen der ChemRRV dazu führen, dass schätzungsweise 70% der heute im nichtberuflichen Bereich verwendeten Pflanzenschutzmittel künftig nicht mehr erlaubt wären. Dies führt bei den Unternehmungen zu höhen Umsatzeinbussen. Nicht nur Firmen sind davon betroffen, auch Verbraucherinnen und Verbraucher würden stark in ihrer Wahl eingeschränkt werden.

 

Schaffung von Handelshemmnissen und Förderung illegaler Beschaffung von Pflanzenschutzmitteln

Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde die Schweiz einen Sonderweg einschlagen, der weit über die bestehenden Regelungen der EU hinausgehen würde. Generell würden neue Handelshemmnisse geschaffen.

Die allgemein angestrebte Harmonisierung wird nicht erreicht – im Gegenteil, denn es provoziert die illegale Beschaffung von Pflanzenschutzmitteln aus dem benachbarten Ausland. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten als Folge verstärkt nicht zugelassene oder risikoreichere Produkte im Internet einkaufen. Der Einsatz solcher Pflanzenschutzmittel könnte dann möglicherweise besonders schädlich für Anwender und Umwelt sein.

Wir sind der Meinung, dass Änderungen der ChemRRV zwingend geeignet, notwendig und angemessen sein müssen, um den beabsichtigten zusätzlichen Schutz von Anwendern und Umwelt zu erreichen. Insbesondere müssen die Massnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den damit verbundenen gravierenden Einschränkungen für Verwender und Hersteller stehen. Bei einem pauschalen Verbot von Herbiziden und Konzentraten wird diese Voraussetzung nicht erfüllt.

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