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Das Ende der Hochkosteninsel?

Portrait Anastasia Li

Das Jahr 2022 bringt einige Änderungen, über deren Auswirkungen sich im Moment noch streiten lässt.

Die Konsumenten dürfen sich freuen: Ausländische online Händler dürfen Schweizer Kunden nicht mehr auf eine Schweizer Seite umleiten. Die Schweizerische Wettbewerbskommission war in der Vergangenheit bereits aktiv und hat Grundsätze für den online Handel aufgestellt. Die Markenartikelindustrie – die ihre Produkte fast ausschliesslich über den Detailhandel verkauft – ist nicht direkt von dieser Klausel tangiert.

Anders sieht es aus mit der Einführung der «relativen Marktmacht». Diese Neuerung geht sogar weiter als die ursprünglich eingereichte Fair-Preis-Initiative, da nun relativ marktmächtige Unternehmen dem ganzen Missbrauchsverbot im Artikel 7 des Kartellgesetzes unterstellt sind. Doch wer ist relativ marktmächtig? Die Wettbewerbskommission und die Gerichte werden in den kommenden Jahren eine Fallpraxis entwickeln müssen. Von Vorteil dürfte sein, dass in der Vergangenheit bereits einige wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse von der Wettbewerbskommission erfasst wurden. Die «relative Marktmacht» wird aber in den kommenden Jahren wohl trotzdem für Kopfzerbrechen sorgen.

Werden diese Änderungen irgendeinen Effekt haben, auf was man gemeinhin als « Hochpreisinsel » bezeichnet, aber in Wirklichkeit eine Hochkosten- bzw. Wohlstandsinsel ist? Wohl kaum.

 

Ein Kommentar von Anastasia Li-Treyer, Geschäftsführerin Promarca

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