| Fachbeitrag

Gefälschte Gebührenrechnungen und unlautere Angebote für die Registrierung von Domainnamen

Sowohl die WIPO als auch das IGE warnen auf ihren Webseiten vor gefälschten Rechnungen und unlauteren Angeboten im Zusammenhang mit bereits registrierten Immaterialgüterrechten und Offerten zur Registrierung von Domains. Verschiedene unseriöse Anbieter versuchen, den unzutreffenden Eindruck zu vermitteln, offizielle oder dringend notwendige Aufgaben wahrzunehmen, um daraus unlauteren Profit zu schlagen.

 

Konkret warnt die WIPO insbesondere davor, dass Anmelder von Marken Zahlungsaufforderungen erhalten, die in keiner Weise mit dem Madrider-System der WIPO in Verbindung stehen und nicht von der WIPO stammen. Auf der Webseite der WIPO sind verschiedene Beispiele von betrügerischen Zahlungsaufforderungen publiziert. Die Schreiben erwecken auf perfide Weise einen legitimen Eindruck, indem sie sich auf konkrete Anmeldungen beziehen und in einigen Fällen sogar vor gefälschten Rechnungen warnen.

 

Auch das IGE warnt vor gefälschten Gebührenrechnungen bzw. Offerten, die Anmelder und Inhaber von Marken, Patenten und Designs erhalten. Hierbei bieten unseriöse Anbieter oft nutzlose Einträge in private Verzeichnisse und Register an. Da diese Einträge keine rechtliche Wirkung haben, rät das IGE von einer Eintragung ausdrücklich ab und weist darauf hin, dass in der Schweiz lediglich die Einträge in den Schutzregistern des IGE rechtlich relevant sind. Neben gefälschten Rechnungen werden auch unaufgeforderte Angebote für die Verlängerung und Ausdehnung des Schutzes von Schutzrechten versandt. Auch hierbei wird der Eindruck erweckt, dass es sich um ein offizielles Schreiben handle.

 

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, wird empfohlen, keine Rechnungen von unbekannten Anbietern zu bezahlen und auch bei scheinbar offiziellen Rechnungen und Offerten Vorsicht walten zu lassen. Gebühren für Markeneintragungen werden in der Regel vom Markenanwalt vorgeschossen. Deshalb sollte man keine Rechnung bezahlen, die nicht von diesem kommt bzw. von diesem freigegeben wurde. Auf der Webseite der WIPO und des IGE finden sich zudem Beispiele von gefälschten Zahlungsaufforderungen bzw. von Angeboten unseriöser Anbieter, die konsultiert werden können.

 

Das IGE warnt ausserdem vor in letzter Zeit vermehrt versandten Schreiben des angeblichen «Department of Asian Domain Registration Service in China». In diesen Schreiben werden Markeninhaber darauf aufmerksam gemacht, dass ein Drittunternehmen angeblich eine Domain registrieren wolle, welche Ähnlichkeiten zu einer Marke des Empfängers habe. Die Markeninhaber sollen mit diesen Schreiben unter Druck gesetzt werden, gegen Entgelt einen Domainnamen zu registrieren, den sie in den meisten Fällen nicht benötigen. Es empfiehlt sich für Empfänger solcher Schreiben, keinen Kontakt mit dem Absender solcher Schreiben aufzunehmen und stattdessen zu prüfen, ob man ein echtes Interesse am betreffenden Domainnamen hat. Wenn ja, sollte die Registrierung über eine offizielle Registrierungsstelle vorgenommen werden.

 

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass für die Registrierung einer chinesischen Top-Level-Domain mit der Endung .cn eine Niederlassung in China erforderlich ist. Angebote für die Registrierung solcher Domainnamen kommen für die meisten Unternehmen somit ohnehin nicht in Frage. Wir empfehlen, die Registrierung eines asiatischen Domainnamens über eine offizielle Registrierungsstelle vorzunehmen. Für .cn Domains finden Sie Informationen bei der CNNIC, der übergeordneten Stelle in China zur Vergabe dieser Domains, welche eine Liste der akkreditierten Registrare führt.

 

© 2020. Dies ist eine PROMARCATM Publikation in Zusammenarbeit mit Meyerlustenberger Lachenal AG

 

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