| Markenwissen

Internationaler Markenschutz

Marken sind territoriale Schutzrechte, die durch Registrierung im jeweiligen Territorium erworben werden müssen. Bereits 1891 wurde ein internationales Abkommen über den internationalen Schutz von Marken abgeschlossen. Dank dieses Abkommens konnte in zahlreichen Ländern der Markenschutz unter Anwendung eines zentralen Verfahrens erlangt werden. Nach dem Madrider Markenabkommen von 1989, welches den Anwendungsbereich erweiterte, und dem Madrider Protokoll von 1997, kann der Schutz einer Marke mit einem zentralisierten Anmeldeverfahren auf über 100 Mitgliedstaaten oder regionale Organisationen ausgedehnt werden.

 

World Intellectual Property Organization (WIPO)

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) übernimmt als Sonderorganisation der Vereinten Nationen die Registrierung von internationalen Marken für ihre Mitgliedstaaten. Die WIPO deckt mit ihrem Markenregistrierungssystem, dem sogenannten Madrider-System, über 100 Länder ab. Das System erstreckt sich auf alle EU-Staaten, die meisten osteuropäischen Länder, China, Japan, die USA und weitere Länder in Afrika, Asien und Südamerika.

Das Gesuch für die internationale Schutzausdehnung einer schweizerischen Marke ist bei der WIPO über das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern einzureichen.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bietet die Möglichkeit, in einem einzigen Verfahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Schutz für EU-Marken zu erwerben.

Für aktuelle Informationen siehe www.ige.ch und die Promarca Broschüre «Markenschutz leicht gemacht».

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